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GENERATION HELENE FISCHER - FRANCE-ALLEMAGNE
25 mai 2014

Generation Helene FISCHER. Frankreich-Deutschland : die Satzung 2014

"Generation Helene Fischer. Frankreich-Deutschland "

Satzung gemäß dem Gesetz zum 1. Juli 1901 und dem Dekret vom 16. August

1901

 

 

Artikel 1st

Es wird zwischen den Mitgliedern auf der Grundlage der vorliegenden Satzung ein Verein durch das Gesetz vom 1. Juli regiert 1901 und das Dekret vom 16. August 1901 mit dem Titel "Generation Helene Fischer. Frankreich-Deutschland".

 

 

Artikel 2

Dieser Verein soll die deutschen und französischen Beziehungen in der Musik, Material und Kulturereignis zu födern. Sie interessiert sich besonders für die deutsche Sängerin Helene Fischer. Es ermöglicht der Organisation von Reisen in Frankreich und Europa, Debatten und deutsch-französische Festabende und besseres Lernen der deutschen Sprache in den Schulen. Die Website: http://helenefischer.canalblog.com/.

 

Artikel 3

Der Sitz ist im Haus der Vereine fünfzehnten Arrondissement von Paris, an der Nummer 22 Saïda Strasse entfernt. Es kann durch Beschluss des Vorstands übertragen werden ; seine Zustimmung und Ratifizierung durch die Generalversammlung sind in diesem Fall zwingend vorgeschrieben.

 

Artikel 4

Der Verein besteht aus :

a) der Präsident, die Vizepräsidenten, Vorstand und Mitglieder

b) Wohltäter

c) Aktive Mitglieder oder Mitglieder

 

 

 

Artikel 5 - Eintritt :

Jedes neue Mitglied muss gefördert und von zwei Mitgliedern, darunter vorgestellt

mindestens ein Gründungsmitglied vor der Genehmigung.

Es wird vom Rat mit der Mehrheit aller Mitglieder akkreditiert.

Der Rat entscheidet in jeder seiner Sitzungen über die Anträge auf Mitgliedschaft.

Diejenigen, die kommen, müssen eine Mitgliedsformular auszufüllen.

 

Artikel 6 - Mitglieder

Ab der Gründung des Vereins, übernimmt der Präsident eine Laufzeit von einem erneuerbaren mehrmals im Jahr. Es sorgt für die Einhaltung und Durchsetzung der Statuten der Verein. Er führt den Vorsitz der Generalversammlung. Er sagt, durch seinen Schiedsspruch, den Betrieb regelmäßig davon, und Kontinuität über die Zeit. Er ist der Garant für die Rechte und Pflichten in Bezug auf jedes Mitglied des Vereins. Sie verhandelt und unterzeichnet Verträge mit öffentlichen Einrichtungen oder private Unternehmen. Es bietet Vertretung des Vereins im gesamten Staatsgebiet als auch im Ausland. Bei Tod oder schwere Verletzungen, ist er vorübergehend von einem seiner beiden Vizepräsidenten ersetzt für einen Zeitraum von drei Monaten vor der Suche nach den Beitritts-und Vorstand Neuwahlen zu seiner Erneuerung. Die Vizepräsidenten werden vom Präsidenten der Generalversammlung ernannt der Verein. Ehrenmitglieder sind Personen, die gemacht haben, um den Verein ; die Präsident, Vizepräsidenten und Ehrenmitglieder sind von Gebühren befreit. Gönner-Mitglieder sind, Menschen, die ein Eintrittsgeld in Höhe zahlen Minimum von 150 € und eine Jahresgebühr von 75 € festgelegt jedes Jahr von der Generalversammlung des Vereins. Aktive Mitglieder sind diejenigen, die eine Verpflichtung 35 € zu einer jährlichen Summe zahlen gemacht haben.

 

 

Artikel 7 - Strahlen

Die Mitgliedschaft wird durch verloren :

a) Rücktritt ;

b) Tod ;

c) Ausschluss durch den Vorstand für die Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge oder Ursache für die hat die Klägerin mit Schreiben eingeladen worden, um vor dem Buchstaben erscheinen Büro, um Erläuterungen zu geben.

 

Artikel 8

Die finanziellen Mittel des Vereins sind :

a) die Höhe der Beiträge und Eintrittsgelder an den Verein

b) Einzelspenden

c) gewährt den Staat, Regionen, Departements und Gemeinden

d) Sponsoring aus der Privatwirtschaft

e) Darlehen und Anleihen

Die finanziellen Mittel des Vereins werden durch den Vorstand und kontrolliert alle Mitglieder in der Hauptversammlung. Für deren Zustimmung erforderlich ist, Zuschüsse und Subventionen, die die Summe von 10.000 € übersteigen.

 

Artikel 9 - Verwaltungsrat

Der Verein wird von einem Vorstand der Mitglieder geregelt :

1) ein Vorsitzender ;

2) eine oder mehrere Vizepräsidenten ;

3) eine Sekretärin und bei Bedarf ein Assistent Sekretär ;

4) ein Schatzmeister, und, falls erforderlich, ein Assistent Schatzmeister.

Der Generalsekretär und der Schatzmeister werden vom Präsidenten auf gemeinsamen Vorschlag von ernannt werden seine Vizepräsidenten, und eine positive Meinung von der Generalversammlung des Vereins. Die Neubestellung der Vizepräsidenten, Sekretäre und Schatzmeister werden jährlich an der Generalversammlung nach der Lesung über die Situation und die jährliche Entwicklung der

Finanzrechnung des Vereins gehalten, sagte, alle ihre Mitglieder. Im Falle der Vakanz des Präsidenten, einer der beiden Vizepräsidenten für eine gehandelt höchstens drei Monate. Das Board stellt dann vorübergehend Austausch der Mitglieder. Er ist so in ihre endgültige Ablösung durch das getan nächsten Hauptversammlung.

 

Artikel 10 - Sitzung des verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat trifft sich mindestens einmal alle sechs Monate, von der Einberufung Vorsitzenden oder auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder. Entscheidungen werden mit Stimmenmehrheit ; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende Gießen. Jedes Ausschussmitglied, ohne Entschuldigung versäumt, in drei aufeinander folgenden Sitzungen teilnehmen, kann als zurückgetreten werden. Niemand kann auf dem Board sein, wenn es keine größeren.

 

Artikel 11 - Hauptversammlung

Die ordentliche Generalversammlung sind alle Mitglieder (3) in irgendeiner Eigenschaft sie angeschlossen sind. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr in Januar. Mindestens 15 Tage vor dem festgesetzten Zeitpunkt wurden die Mitglieder durch gerufen Pflege Sekretärin. Die Tagesordnung ist auf der Ladung angezeigt. Der Präsident, der von den Mitgliedern des Ausschuss unterstützt, den Vorsitz und setzt die moralische Situation des Vereins. Der Schatzmeister ist auf seinem Lagebericht und übermittelt die Ergebnisse an die Zustimmung der Versammlung. Ging nach Ausschöpfung der Tagesordnung ersetzen geheime Abstimmung, und wenn notwendig, Mitglieder der scheidenden Rats. In der Reihenfolge der sollte nicht auf der Hauptversammlung behandelt werden, stellte die Fragen Tag. (4)

 

Artikel 12 - Außerordentliche Hauptversammlung

Gemeinsamer Antrag von mehr als zwei Drittel der Verwaltungsrat und / oder Halb zumindest der Körper von den Mitgliedern des Vereins vertreten, kann der Präsident einberufen eine außerordentliche Hauptversammlung nach den Verfahren und organisatorischen Vorkehrungen nach Artikel 11 (4).

 

Artikel 13 - Geschäftsordnung

Auf Antrag des Präsidenten, und über den Vorschlag von mindestens einem seiner Vizepräsidenten, die Vorstand schreibt, in einer souveränen Art und Weise, eine Geschäftsordnung für alle ihre Mitglieder. Er verdeutlicht den Status und anwendbar wird, als von rechts, um die Einreichung der Artikel in der Präfektur.

 

Artikel 14 - Revision

Die Revision der Statuten und Regeln des Vereins sind nur dann die Initiative des Präsidenten, der Vizepräsidenten und des Verwaltungsrats, gemäß, doch mit all den Mitgliedern. Ihre Anfrage schriftlich an

jedes Mitglied des Vereins muss von mehr als zwei Drittel von ihnen genehmigt werden auf einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung.

 

Artikel 15 - Änderung des Rechtsstatus

Auf Vorschlag der beiden Vizepräsidenten, der Präsident die Sitzung ersten machen und Zustimmung von zwei Drittel der Stimmen des Verwaltungsrates, dann, um Einberufung der Mitgliederversammlung zu diskutieren und stimmen mit qualifizierter Mehrheit plus eine Stimme Statusänderung des Vereins zu einem System des Privatrechts.

 

Artikel 16 - Auflösung

Der Präsident und alle Mitglieder des Verwaltungsrates, sich aufzulösen Verein als fast neun Zehntel der Mitglieder es gibt ihnen bilden Vereinbarung über mehrere Liquidatoren mit ihrer Demontage gehen zu ernennen. Risiko Auflösung und bezieht sich auf die Anwendung von Artikel 9 vom 1. Juli 1901 und dem Erlass vom 16. August 1901.

 

Geschehen zu Paris am 27. Dezember 2013


 

 

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